Beitrags- und Gebührenordnung des Yacht-Club Celle e.V.

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 31. Dezember des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge und Gebühren
Ehrenmitglieder
———————————————————————–sind befreit
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
————————————————-€ 24,–
Jugendliche der Jugendgruppe bis 27 Jahre
—————————————–€ 24,–
Erwachsene über 18 Jahre
————————————————————€ 65,–
Ehepartner und Angehörige
———————————————————–€ 24,–
Fördernde Mitglieder 
——————————————————————€ 65,–
(brauchen keine Aufnahmegeb. und Arbeitstd. leisten, haben keinen Anspruch auf einen Bootsliegeplatz)

Nicht geleistete Arbeitsstunden bis zum 65. Lebensjahr————————€ 15,– / Std.
Aufnahmegebühr für Erwachsene mit Anspruch auf einen Bootsliegeplatz
——–€ 500,–

Bootsliegeplätze (Mitglieder)
Bootsliegegeld: Wasserplatz (Steganlage)
——————————————€ 2,50/ m²
Bootsliegegeld: Geländeplatz (Sommer, Winter)
———————————–€ 1,50/ m²
Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet

Hinweise:
1. Bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres hat jedes aktive Clubmitglied 10 Arbeitsstunden zu leisten. Familienangehörige sind davon befreit.
2. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Die Begründung mit entsprechenden Unterlagen ist nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
4. Die Beiträge, Arbeitsstundengelder und Liegegebühren werden durch Einzugsermächtigung halbjährlich jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 20,– pro Mahnung erhoben.
6. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
7. Die Mitgliedsbeiträge enthalten die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen und zu den übergeordneten Verbänden.
8. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Teilnahme an Veranstaltungen usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind
9. (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 4 Kündigung des Liegeplatzes
Eine Kündigung des Bootsliegeplatzes (Sommer oder Winterplatz) ist nur schriftlich bis zum 30.9. des Jahres möglich.

§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich bis zum 30.9. des Jahres zum Jahresende möglich.

Gäste-Bootsliegeplätze
Tagesgäste: Boote bis 8m——————————–€ 7,- /Tag. Der 8. Tag ist frei.
Tagesgäste: Boote ab 8m
——————————–€ 9,- /Tag. Der 8. Tag ist frei.
Wochengäste ab 2 bis 4 Wochen: Boote bis 8m
——–€ 30,- /Woche.
Wochengäste ab 2 bis 4 Wochen: Boote ab 8m
———€ 40,- /Woche.
Dauergäste ab 2 Monate: Boote bis 8m
—————–€ 70,- /Monat.
Dauergäste ab 2 Monate: Boote ab 8m
——————€ 90,- /Monat.
Gast-Winterliegeplatz auf Anfrage.
Benutzung der Slipanlage (Gäste) € 5,- (rein u. raus € 10,-).
In den Gebühren sind die Nebenkosten enthalten (Strom, Wasser, Dusche, Müllentsorgung).